![Mitgliedschaft Mitgliedschaft](/5003591/header_image-1612777533.jpg?t=eyJ3aWR0aCI6ODQ4LCJmaWxlX2V4dGVuc2lvbiI6ImpwZyIsIm9ial9pZCI6NTAwMzU5MX0%3D--d801c9b45f8fd3686267c8d37506ca2d34900a91)
Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jede/-r Mitarbeiter/-in des Instituts für die Dauer des Arbeitsverhältnisses werden.
Außerordentliche Mitglieder können alle Angehörigen von Max-Planck-Instituten werden. Die außerordentlichen Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.
Rentner des IPP haben Bestandsschutz.
Jeder Stipendiat kann für die Dauer seines Stipendiums ebenfalls Mitglied werden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2 € pro Monat und wird einmal jährlich mit der Gehaltsabrechnung des Monats Februar abgezogen.
Das IPP-Sozialwerk bekommt zudem einen Zuschuss für jedes aktive IPP-Mitglied von der Institutsleitung.
Der Mitgliedsbeitrag für Außerordentliche Mitglieder beträgt 3 € im Monat.
Das IPP-Sozialwerk ist ein eingetragener Verein und besteht aus den Organen Vorstand und Mitgliederversammlung.
Um Mitglied zu werden, füllen Sie einfach das Beitrittsformular aus und senden es an das Sozialwerksbüro.