Allgemeine Bedingungen



Allgemeine Bedingungen für einen Vertrag zum Ziel der Promotion:

Der Vertrag ist auf drei Jahre befristet. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13/2 TVöD.

Bei Bedarf kann eine monatliche, stets widerrufliche Gewinnungszulage von maximal 30 Prozent TVöD 13 gewährt werden. Als Gegenleistung soll jedoch die Möglichkeit bestehen, dass Doktoranden und Doktorandinnen für allgemeine Aufgaben im IPP eingesetzt werden können.

Weitere Auskünfte erhält man vom

Allgemeine Auskünfte erteilt die Personalabteilung:

Boltzmannstraße 2
D-85748 Garching
Tel. (089) 3299-1412

bewerbung[at]ipp.mpg.de

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