Gleichstellungsarbeit

Die Gleichstellungsbeauftragten an den beiden Standorten in Garching und Greifswald setzen sich in ehrenamtlicher Tätigkeit für Geschlechtergerechtigkeit und Gendersensibilität ein und werden für eine Amtszeit von vier Jahren per Wahl von allen wahlberechtigten Mitarbeiterinnen bestimmt.

Die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Vertreterinnen arbeiten für chancengerechte Nachwuchsförderung, Gleichstellung von Mann und Frau sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Sie unterstützen die Institutsleitung bei der Erfüllung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags und stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Fragen rund um das Thema Chancengleichheit und auch bei konkreten Problemen beratend und konfliktlösend als Ansprechpartnerinnen zur Seite.

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Gleichstellungsarbeit am IPP:

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